Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Nr. 99134005017000Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) bzw.
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
- Antrag auf Übernahme eines nicht rückzahlbaren Zuschusses fur die IVF oder die Intrazytoplasmatische ICSI - Behandlung im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus für gesetzlich krankenversicherte Personen (GKV)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt
- Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss einer im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus durchgefuhrten IVF - oder ICSI- Behandlung für Beihilfeberechtigte und privat krankenversicherte Personen (PKV)
- Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss einer im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus durchgefuhrten IVF - oder ICSI- Behandlung für gesetzlich krankenversicherte Personen (GKV)
- Antrag auf Übernahme eines nicht rückzahlbaren Zuschusses fur die IVF oder die ICSI - Behandlung im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus für Beihilfeberechtigte und privat krankenversicherte Personen (PKV)
- Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
- Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.
In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
- Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr.
- Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr.
- Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.
Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt