Verwaltungsdienstleistungen

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Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen

Nr. 99135002007000

Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie beantragen.

Sie können auch eine verkürzte Prüfung ablegen, wenn Sie eine Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

  • Sie müssen den Antrag auf Zulassung fristgerecht bei der Steuerberaterkammer einreichen.
  • Sie müssen für den Antrag den Vordruck der Steuerberaterkammer nutzen.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
     

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.

  • Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
  • Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren
  • Sie haben mindestens 2 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • oder bei einer Regelstudienzeit  von  weniger als  4 Jahren: Sie haben mindestens 3 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • Oder bei einer kaufmännischen Ausbildung: Sie haben mindestens 8 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den  Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • Oder bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern: Sie haben mindestens 6 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
  • Lebenslauf
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise
  • Tätigkeitsnachweise

Reichen Sie die Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie ein.

Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00

Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00

spätestens am 30.4. des betreffenden Prüfungsjahres

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.

11.07.2023