Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen
Nr. 99135002007000Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, müssen Sie, sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben, im ersten Schritt die Steuerberaterprüfung bestehen.
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.
Hinweis: Wenn Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigter Buchprüfer bestanden haben oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt sind, können Sie die Prüfung in verkürzter Form beantragen.
- Der Antrag ist bis zum einem von der Steuerberaterkammer zu bestimmenden Zeitpunkt, der veröffentlicht wird, einzureichen.
- Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie,
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und danach über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes-oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind oder
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und danach über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes-oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind oder
- eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und danach -acht Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind. Bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern verkürzt sich die berufspraktische Zeit auf sechs Jahre.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen:
- Lebenslauf
- Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise
- Tätigkeitsnachweise
spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres
Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt