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Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen

Nr. 99135002007000

Um als Steuerberater oder Steuerberaterin in Sachsen-Anhalt tätig zu werden, müssen Sie, sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben, im ersten Schritt die Steuerberaterprüfung bestehen.

Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit bestellt werden.

Hinweis: Wenn Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigter Buchprüfer bestanden haben oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt sind, können Sie die Prüfung in verkürzter Form beantragen.

  • Der Antrag ist bis zum einem von der Steuerberaterkammer zu bestimmenden Zeitpunkt, der veröffentlicht wird, einzureichen.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.
  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4

39104 Magdeburg

 

Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung müssen Sie,

  • ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer  Regelstudienzeit  von  jeweils  mindestens  vier  Jahren erfolgreich  abgeschlossen haben  und  danach über einen  Zeitraum  von  mindestens zwei  Jahren in  einem  Umfang von  mindestens  16 Wochenstunden  auf  dem  Gebiet der  von  den  Bundes-oder  Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind oder
  • ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer  Regelstudienzeit  von  jeweils  weniger  als  vier  Jahren erfolgreich  abgeschlossen haben  und  danach über  einen  Zeitraum  von  mindestens drei  Jahren in  einem  Umfang von  mindestens  16 Wochenstunden  auf  dem  Gebiet der  von  den  Bundes-oder  Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind oder
  • eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und danach -acht Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind.  Bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern verkürzt sich die berufspraktische Zeit auf  sechs Jahre.

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise
  • Tätigkeitsnachweise

Bearbeitungsgebühr: EUR 200,00

Prüfungsgebühr: EUR 1.100,00

spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres

Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden.

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

16.03.2020