Verwaltungsdienstleistungen

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Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen

Nr. 99107024018000

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.

Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung