Verwaltungsdienstleistungen

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Erlaubnis für Tankstelle beantragen

Nr. 99063039169001

Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Industrie- und Handelskammer

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

07.12.2020