Verwaltungsdienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

Nr. 99050053001000

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Nachweis

  • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Ihrer fachlichen Eignung

und gegebenenfalls

  • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
  • bestimmter räumlicher Verhältnisse

Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.