Verwaltungsdienstleistungen

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Kinderreisepass melden

Nr. 99085003014000

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.