Verwaltungsdienstleistungen

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Bestätigung über Eintrag in Verzeichnis der Ingenieursachverständigen beantragen

Nr. 99147004008000

Wenn Sie von der Ingenieurkammer in die Verzeichnisse der Ingenieursachverständigen eingetragen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung.

Die Bestätigung enthält auch die Angabe des Sachgebietes bzw. der Sachgebiete, für die Sie eingetragen sind.

Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer.