Verwaltungsdienstleistungen

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Hundehaltung abmelden

Nr. 99110009070000

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.