Verwaltungsdienstleistungen

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Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen

Nr. 99063039169001

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Fachlich freigegeben am: 18.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz