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Eingliederungshilfe für Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen beantragen

Nr. 99097002017000

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler nach Deutschland kommen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Eingliederungshilfe bekommen.

Als Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR, Estland, Lettland oder Litauen erhalten Sie unter bestimmten Umständen eine pauschale Eingliederungshilfe. Diese bekommen Sie zum Ausgleich für einen erlittenen Gewahrsam.

Die Höhe der Eingliederungshilfe hängt vor Ihrem Geburtsdatum ab:

  • wenn Sie vor dem 01.01.1946 geboren wurden: EUR 3.068,00
  • wenn Sie vor dem 01.04.1956 geboren wurden: EUR 2.046,00

Bundesverwaltungsamt

Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland

Telefon: 0 22899 358-9192

E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de

  • Spätaussiedlerbescheinigung (Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG)
  • Nachweis über erlittenen Gewahrsam

Antrag auf Bewilligung einer Eingliederungshilfe: innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG

  • Formulare: Antrag auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe 
    (Das Antragsformular erhalten die Antragsteller während des Registrier- und Verteilverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland.)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Den Antrag auf Eingliederungshilfe müssen Sie schriftlich stellen.

  • Das Antragsformular bekommen Sie während des Registrier- und Verteilverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland. Sie können es aber auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern oder aus dem Internet herunterladen.
  • Senden Sie den ausgefüllten Antrag gemeinsam mit dem Nachweis über den erlittenen Gewahrsam an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland.
  • Die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie per Post.
  • Sie sind Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR, Estland, Lettland oder Litauen
  • Sie sind vor dem 01. April 1956 geboren
  • Sie standen unter Gewahrsam in der ehemaligen Sowjetunion (Aufenthalt in Trud-Armee, Sondersiedlungen für Deutsche oder Kommandanturaufsicht)
  • Bearbeitung des Antrags: 1 Woche
  • Auszahlung: 2 weitere Wochen

Bundesverwaltungsamt

20.12.2018