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Bootszeugnis beantragen

Nr. 99096011001000

Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung, benötigen Sie neben einer Genehmigung für die Vermietung als Ganzes für jedes vermietetes Fahrzeug ein Bootszeugnis.

Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers des Bootsverleihs erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.

  • Personalausweis 
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder bei neuen Fahrzeugen eine gültige Konformitätserklärung

Die Geltungsdauer des Bootszeugnisses ist unterschiedlich je nach Gültigkeit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder Konformitätserklärung - längstens jedoch für zehn Jahre.