Verwaltungsdienstleistungen

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Bodendenkmalpflege

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Antrag
  • Lageplan
  • Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
  • ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung

Auskunft zu ggf. anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.