Verwaltungsdienstleistungen

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Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen

Nr. 99030012078000

Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.