Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Nr. 99059002012000Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Ab sofort können Sie Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Eheregister bei unserem Standesamt online bestellen und sich direkt per Post zusenden lassen.
Der dialoggeführte Bestellvorgang erfolgt, bis hin zur Bezahlung, komplett papierlos.
- Gebühr: 50,00 Euro
für die Beantragung - Gebühr: 100,00 Euro
Bei Beachtung von ausländischem Recht - Gebühr: 10,00 Euro
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses