20.03.2022

Bitte Maskenpflicht beachten

Symbolbild Wahlurne

Alle Wahllokale wurden pünktlich um 8.00 Uhr geöffnet. Wählerinnen und Wähler haben nun bis 18.00 Uhr die Möglichkeit ihre Stimme abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass mit der gestern von der Landesregierung eilig beschlossenen und noch um 23.00 Uhr in Kraft getretenen Änderungsverordnung zur 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in unseren Wahllokalen besteht.

Pressemitteilung der Landesregierung zur Änderungsverordnung

Übersicht der Wahllokale