02.04.2020

Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2

Am 2. April hat die Landesregierung die dritte Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus bzw. der Erkrankung COVID-19 erlassen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der in die Verordnung aufgenommene Bußgeldkatalog.

Auch in der Stadt Oschersleben werden durch das Gesundheitsamt des Landkreises sowie den Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung Kontrollen durchgeführt. "Mir ist bewusst, dass wir uns alle in einer schwierigen und fordernden Lage befinden, dennoch hoffe ich auf das Verständnis und die Vernunft der Oscherslebenerinnen und Oscherslebener, so dass wir möglichst nicht dazu gezwungen sind, Bußgelder zu verhängen." sagt Bürgermeister Benjamin Kanngießer.

Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt