23.01.2019

Das Betreten von Eisflächen ist grundsätzlich verboten.

Auch wenn sich durch den Frost inzwischen einige Eisflächen bilden konnten, wird dringend vor dem Betreten gewarnt. Durch die Stadtverwaltung erfolgt in der Regel KEINE Freigabe. Das Betreten ist entsprechend § 7 der Gefahrenabwehrverordnung verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.