01.08.2025

Richtigstellung des Artikels der Volksstimme vom 29. Juli 2025 "Werden Vereine bevorzugt?"

Entgegen der Darstellung existiert in der Stadt Oschersleben (Bode) keine Richtlinie für die Sport- und Kulturförderung, auf welche im aufgeführten Artikel verwiesen wird. Vielmehr hat sich der Stadtrat der Stadt Oschersleben in seiner Sitzung vom 08.11.2022 mehrheitlich zwei Förderrichtlinien und deren Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 beschlossen.

Zum einen die "Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur (Kulturförderrichtlinie)" und zum anderen die "Richtlinie zur Gewährung finanzieller Zuwendungen (Zuschüsse) durch die Stadt Oschersleben (Bode) an Dritte (Allgemeine Förderrichtlinie)".

Entsprechend dieser vorliegenden Richtlinien wäre es möglich gewesen, auch den Fliegerclub Oschersleben, der nicht von der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur erfasst wird, über die allgemeine Förderrichtlinie in voller Höhe zu fördern.

In der allgemeinen Förderrichtlinie sind nämlich verschiedenste Fördermöglichkeiten - Projektförderung oder institutionelle Förderung ermöglicht. Auch sind hier unterschiedliche Zuwendungsformen aufgezeigt: eine Fehlbetragsfinanzierung, eine Anteilsfinanzierung oder eine Festbetragsfinanzierung. Um es dem Antragsteller möglichst einfach zu machen, wird ein gemeinsames Antragsdokument verwendet. Daher ist es nicht verwunderlich, dass dort keine Angabe zur Förderhöhe gemacht wird. Lediglich die notwendigen Angaben durch den Antragsteller finden in dem Antragsformular Platz. Im Rahmen der Ausschusssitzung wäre unter Berücksichtigung der Richtlinien eine Entscheidung möglich gewesen, die unter Umständen zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

Dass die FUWG Oschersleben und Ortsteile eine Ungleichbehandlung bemängelt, ist zudem verwunderlich, haben ihre Vertreter doch auch bei vorherigen Ausschusssitzungen Anträge zur Kürzung der Zuschüsse gestellt oder wie beim Dorfclub Emmeringen in der letzten Sitzung vom 8. Mai 2025 Anträge auch gänzlich versagt.