Neuer Lockdown - Kinderbetreuung

Ab dem 21. Dezember soll die Kinderbetreuung wieder auf die Notbetreuung für die Kinder mit Eltern in systemrelevanten Berufen eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass die Eltern für nachweisen müssen, dass sie eine solche Tätigkeit ausüben, wenn sie die Betreuung in Anspruch nehmen wollen. Wie bereits im März wird es dazu einen Fragebogen geben, den der Arbeitgeber gegenzeichnen muss. Sobald das Land hierzu konkrete Regelungen erlassen hat und die Berufsgruppen eindeutig festgelegt hat, werden wir Sie dazu informieren.

Verordnungen, Weisungen und Vordrucke zum zweiten Lockdown werden Sie dann auf unserer Internetseite verlinkt finden.