16.01.2026

Geänderte Hebesatzsatzung der Stadt Oschersleben (Bode)

Sehr geehrte Steuerpflichtige,

der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 18.11.2025 eine geänderte Hebesatzsatzung für die Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile beschlossen, welche im Dezember Amtsblatt veröffentlicht wurde und somit ihre Gültigkeit hat.

Hieraus ergeben sich geänderte Grundsteuerbescheide mit erhöhten Steuerbeträgen.

Die geänderten Steuerbescheide für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) wurden in der 2./3. Kalenderwoche 2026 versandt.

Die Bescheide für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) werden im 1. Quartal 2026 versandt. Daraus wird sich eine Nachzahlung sowie eine Anpassung der künftigen Fälligkeitstermine ergeben. Bitte beachten Sie, dass zur Fälligkeit 15.02.2026 vorerst die bisherigen Steuerbeträge zu zahlen sind bzw. von uns abgebucht werden.

Bereits bestehende SEPA Basislastschriftverfahren bleiben bestehen und werden automatisch angepasst. Ihre Daueraufträge müssen mit den neuen Grundsteuerbescheiden dann bei Ihrem Geldinstitut angepasst werden.

SG Steuern und Abgaben