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Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Nr. 99073001022000

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

Ab sofort können Sie Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Eheregister bei unserem Standesamt online bestellen und sich direkt per Post zusenden lassen.

Der dialoggeführte Bestellvorgang erfolgt, bis hin zur Bezahlung, komplett papierlos.

Link zum Bestellassistenten