Informationen zur Schließung der Kindertageseinrichtungen und zur Notbetreuung

Den Vorgaben der neunten Eindämmungsverordnung folgend hat der Landkreis alle Träger über die Schließung der Kindertageseinrichtungen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2020 informiert. Ab dem 21. Dezember 2020 muss der Bedarf für eine Notbetreuung durch eine schriftliche Erklärung mit Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Schlüsselpersonen aus den Bereichen

  • Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und Pflege
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Behindertenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe, Kriseninterventionseinrichtungen
  • Personal von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie des Frauen- und Kinderschutzes
  • Polizei, Justiz- und Maßregelvollzug, Landesverteidigung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes
  • Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastophenschutz)
  • öffentliche Infrastruktur (Medien, Presse, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Finanzen, Landwirtschaft)
  • Versorgungseinrichtungen des Handels (Produktion, Groß- und Einzelhandel) inkl. Logistik und Zulieferung

sind berechtigt, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Den Vordruck des Landkreises Börde finden sie hier.