07.05.2020

Außensportanlagen werden wieder geöffnet

Am kommendem Montag, dem 11. Mai 2020, werden in der Stadt Oschersleben den Vereinen wieder Außensportanlagen zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Vereine können die Nutzungszeiträume unter der Emailadresse sport@oscherslebenbode.de beantragen und bekommen die Zeiten dann entsprechend zugewiesen. Unabdingbar dafür ist jedoch die Einhaltung der Vorgaben in § 8 Abs. 1 der fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu gehören insbesondere:

-          die durchgängig kontaktfreie Ausübung und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m zwischen den Übungsteilnehmern,

-          Trainingseinheiten erfolgen individuell, zu zweit oder in einer kleinen Gruppe von höchstens fünf Personen,

-          ein Training von Spielsituationen (besonders bei Kontakt- und Mannschaftssportarten), in denen direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,

-          Hygieneanforderungen insbesondere im Hinblick auf die genutzten Sportgeräte werden eingehalten

-          Umkleidekabinen und Gemeinschaftsräume werden nicht genutzt (Zutritt zu den Sanitäranlagen bleibt gewährleistet),

-          Kleidungswechsel und Körperpflege findet nicht an oder in der Sportstätte statt,

-          ggf. wird der Zutritt zur Vermeidung von Warteschlangen gesteuert,

-          Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt

-          Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Vereine und Trainingsgruppen werden von den Regelungen der Verordnung in Kenntnis gesetzt und haben deren Einhaltung sicherzustellen. Andernfalls ist eine Zuweisung von Nutzungszeiten für kommunale Außensportgelände nicht möglich.