Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder

Bund und Länder haben sich am 28. Oktober 2020 auf einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwehr noch weitergehender wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verständigt. Begründet wird die Notwendigkeit u.a. damit, dass fast die Ansteckungsumstände in fast drei Viertel aller Fälle unklar sind.Zur Vorbeugung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage wurde festgelegt, dass ab dem 2. November 2020 zusätzliche Maßnahmen in Kraft treten.

  • Kontaktbeschränkung auf maximal 10 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt in der Öffentlichkeit
  • Verzicht auf generell nicht notwendige private Reisen (dazu gehört auch der Besuch von Verwandten)
  • Institutionen der Freizeitgestaltung werden geschlossen (Theater, Oper, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, öffentliche und private Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios u.ä.)
  • Veranstaltungen zur Unterhaltung werden untersagt, Profisportveranstaltung dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen werden geschlossen, die Abgabe oder Lieferung von mitnahmefähigen Speisen für den Verzehr zuhause bleibt erlaubt, ebenso der Betrieb von Kantinen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege werden geschlossen, Friseursalons bleiben unter Auflagen geöffnet
  • Groß- und Einzelhandel bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet
  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet, die Länder entscheiden über erforderliche Schutzmaßnahmen
  • verschiedene Maßnahmen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe, zur Arbeitssicherheit und zum Schutz vulnerabler Gruppen wurden ebenfalls festgelegt.

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier.