Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder

Bund und Länder haben sich am 28. Oktober 2020 auf einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwehr noch weitergehender wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verständigt. Begründet wird die Notwendigkeit u.a. damit, dass fast die Ansteckungsumstände in fast drei Viertel aller Fälle unklar sind.Zur Vorbeugung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage wurde festgelegt, dass ab dem 2. November 2020 zusätzliche Maßnahmen in Kraft treten.

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