28.05.2020

Dorfgemeinschaftshäusern für Veranstaltungen geöffnet

Mit der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist es wieder möglich, die Dorfgemeinschaftshäuser zu nutzen. Leider gibt es auch hier diverse Auflagen, die Ihnen jedoch die Betreuer der Dorfgemeinschaftshäuser gerne erläutern.

Alle Ansprechpartner finden Sie hier