Dorfgemeinschaftshäusern für Veranstaltungen geöffnet
Mit der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist es wieder möglich, die Dorfgemeinschaftshäuser zu nutzen. Leider gibt es auch hier diverse Auflagen, die Ihnen jedoch die Betreuer der Dorfgemeinschaftshäuser gerne erläutern.
Alle Ansprechpartner finden Sie hier