09.09.2023

Aufgrund des Beschlusses der 210. Innenministerkonferenz im Juni 2019 und auf Empfehlung des Arbeitskreises (AK V) und des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz (AFKzV) findet in Deutschland jeweils am zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag statt. Die Durchführung des Warntages im Jahr 2023 erfolgt am 14. September. An diesem gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einem die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Zum anderen hat der bundesweite Warntag das Ziel, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Er soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps) ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihren Selbstschutzfähigkeiten zu unterstützen.
Die Probewarnung wird am Warntag um 11:00 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Sie wird an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) angeschlossen sind (z. B. App-Server, Rundfunksender). Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung wiederum in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. NINA). Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel z. B. Sirenen ausgelöst. Sirenen weisen mit einem einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton auf eine Gefahr hin. Gegen 11:45 Uhr wird die Entwarnung vom BKK über MoWaS vorgenommen. Zeitgleich wird eine Entwarnung über die verfügbaren kommunalen Warnmittel erfolgen. Sirenen geben Entwarnung mittels eines einminütigen Dauertons.

Sirene